Am 01.01.2023 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer verpflichtend eingeführt. Damit ändert sich nicht nur das sozialversicherungsrechtliche Verfahren der Krankmeldung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vertragsärzte und Krankenkassen, sondern auch die arbeitsrechtlichen Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsmeldung.
Gemeinsam mit der Abteilung Arbeitsrecht der BDA lädt der VSW zu einem virtuellen Praxisseminar zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) am Donnerstag, 19.01.2023, 15.00 bis 16.00 Uhr, ein.
Ein Gastreferent der Siemens AG als ein weiterer Pilotarbeitgeber und eine Gastreferentin der ITSG für die Nutzung von sv.net für die eAU konnten für das Praxisseminar gewonnen werden.
Bitte wählen Sie sich über Ihren PC oder über die mobile App (MS Teams) über diesen Link ein.
(Besprechungs-ID: 334 137 939 494, Passcode: JYK5wP) oder telefonisch (nur Audio):
+49 69 667781663, Telefonkonferenz-ID: 697 373 094#
Gern können Sie Ihre Fragen vorab an den VSW oder direkt an die Kollegen der BDA richten:
soziale.sicherung@arbeitgeber.de oder arbeitsrecht@arbeitgeber.de
Datum: