Zum 1. Juli 2023 werden Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung entlastet. Diese Änderung sieht das Pflegeunterstützungs- und -Pflegeentlastungsgesetz (PUEG) vor. Beschäftigte mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat oder hätte. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.
Die BDA führt ein weiteres virtuelles Praxisseminar zum Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG) durch. Es findet statt am 3. August 2023, 16:00 - 17:00 Uhr.
Sie können sich in die Sitzung einwählen:
oder
Gern können Sie Ihre Fragen vorab an die BDA richten: soziale.sicherung@arbeitgeber.de oder arbeitsrecht@arbeitgeber.de
Quelle: BDA
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