Ab der Woche vom 7. Juni 2021 (KW 23) werden auch die Betriebsärzte bundesweit in die dezentrale COVID-19-Impfkampagne einbezogen. Anfangs wird nur eine begrenzte Liefermenge pro Woche an Impfstoffen für die Betriebsärzte zur Verfügung stehen, sodass jeder Betriebsarzt zunächst nur über ein begrenztes Kontingent verfügen wird.
Voraussetzung für den Erhalt des Impfstoffs sind die Anbindung des Betriebsarztes an das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM) des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie eine geeignete Infrastruktur zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Handhabung der Impfstoffe gegen COVID-19.
Die letzten Einzelheiten zur Impfstoffbestellung sind geklärt. Die Handlungshilfe der BDA erläutert die Bestellvorgaben und Lieferung der Impfstoffe einschließlich des Impfzubehörs und informiert zu wichtigen Punkten bei der Vorbereitung und Verabreichung der Impfstoffe. Geben Sie diese Handlungshilfe zeitnah an Ihre betreuenden Betriebsärzte weiter. Sie finden Sie auch auf der Website www.wirtschaftimpftgegencorona.de unter der Rubrik „Impfstoffe & Zubehör“.
Quelle: VSW