Umweltproduktdeklarationen (EPD) für Beton

Zuletzt haben wir Sie im Juli 2023 über den aktuellen Stand der Überarbeitung der Umweltproduktdeklarationen (EPD) für Beton informiert. 

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass die aktuellen EPDs Ende der letzten Woche vom Institut Bauen und Umwelt freigegeben und veröffentlicht wurden. Damit liegen nun wieder aktuelle unabhängige Umweltinformationen über den Baustoff Beton vor. Deklarationsinhaber ist das InformationsZentrum Beton.

Die Branchendurchschnittswerte der EPDs sollen insbesondere für frühe Planungsphasen Informationen für die Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden zur Verfügung stellen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Entscheidung, ob die Ausführung von Gebäudeteilen in Transportbeton oder als Betonfertigteile erfolgt, oft noch nicht gefallen. 

Nach der ersten Veröffentlichung 2013 wurden die Beton-EPDs bereits zwei Mal aktualisiert. In diesem Jahr sind insgesamt fünf neue Festigkeitsklassen ergänzt worden: C8/10, C12/15, C16/20 und (fertigteilrelevant) C55/67 und C60/75. 

Die zugrundeliegenden Ökobilanzen wurden anhand der Regeln von DIN EN 15804:2022 (Deutsche Fassung EN 15804:2012+A2:2019+AC:2021) durchgeführt. Deklariert wird jeweils ein Kubikmeter  in Deutschland hergestellter unbewehrter Beton für Bauteile im Hochbau (Wände, Decken, Balken, Treppen etc.), im Tiefbau (z. B. erdberührte Bauteile, Gründungselemente) und Ingenieurbau (z. B. Brücken). Die EPDs gelten nicht für Beton im Straßenbau und nicht für Fertigteile, die nicht konstruktiv eingesetzt werden (z. B. Pflastersteine, Gehwegplatten, Betonrohre, Dachsteine etc.). 

Für die Ökobilanzierung von bewehrten Bauteilen ist der Bewehrungsstahl separat zu erfassen.

 Die PDF-Dateien aller EPDs finden Sie zum Download auf der Homepage des IBU (Filterempfehlung: Hersteller -> "informationszentrum").

 

Quelle:

Forschungsvereinigung der deutschen Beton- und Fertigteilindustrie e.V.

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