Netzentgelte

Stromintensive Unternehmen sollen weiterhin individuelle Netzentgelte erhalten können, auch wenn ihr Stromverbrauch aufgrund des pandemiebedingten Produktions- und Umsatzausfalls die notwendigen Bedingungen nicht erfüllt. Um die drohenden Mehrkosten zu verhindern, hat das Bundekabinett eine Änderungsverordnung mit folgender Übergangsregelung verabschiedet:
 
Es wird die Möglichkeit eingeräumt, für das Jahr 2020 auch das Jahr 2019 als Prüfungsgrundlage heranzuziehen. Konkret bedeutet dies, dass ein Anspruch auf Weitergeltung der Vereinbarung individueller Netzentgelte besteht, sofern:
  • die Voraussetzungen in 2019 erfüllt worden sind,
  • die Vereinbarung für individuelle Netzentgelte bis zum 30.09.2019 bei der Regulierungsbehörde angezeigt worden war und
  • diese Vereinbarung auch rechtmäßig ist.
Die Übergangsregelung ist vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Notifizierung vor dem Inkrafttreten. In diesem Fall ist eine Anwendung erst nach entsprechender Genehmigung möglich.
 
Die Änderungsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Nach aktuellem Stand soll dies am 09.10.2020 erfolgen.
 
 
 
Quelle: VSW

Zurück