Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im August 2023 eine neue Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Diese richtet sich insbesondere an Unternehmen, welche nicht direkt vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffen sind, allerdings durch Lieferbeziehungen Anfragen von LkSG-pflichtigen Unternehmen erhalten haben.

Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) bewertet die neue Handreichung folgendermaßen:

  1. Dass das BAFA die Angemessenheit und Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Zulieferer in der Handreichung betont, ist wünschens- und unterstützenswert, in der Praxis aber oft nicht umsetzbar. Vorgaben von Kunden ablehnen, kann nur, wer die entsprechende Marktmacht und den juristischen Durchblick hat. Gerade mittelständische Unternehmen haben meist keine ausreichenden Ressourcen und organisatorischen Strukturen, den Wildwuchs an eingehenden Anforderungen mit dem Gesetzestext und den BAFA-Handreichungen abzugleichen und auf Berechtigung zu prüfen. Viele Unternehmen sind schlicht überfordert und müssen kostenintensive externe Beratungen und Anwälte für rechtliche Prüfungen beauftragen.
  2. Parallel steigt die Rechtsunsicherheit bei Zulieferern im Ausland immer weiter. Es ist praxisfern, zu erwarten, dass ausländische Unternehmen zunächst in der BAFA-Handreichung nachlesen, welchen Anforderungen sie laut deutschem Gesetz tatsächlich nachkommen müssen und welchen nicht.
  3. Deutlich effektiver als immer mehr Zusatzerklärungen herauszugeben, wären offizielle Anerkennungen von Brancheninitiativen sowie eine Safe Harbour Regelung, sei es über einen Negativlistenansatz oder in Form einer Positivliste für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in Regionen mit funktionieren Rechts- und Schutzsystemen, wie etwa innerhalb der EU.

Alle Informationen  zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf den Webseiten des BAFA. Dort finden Sie auch einen Überblick über alle bisherigen Handreichungen und sonstige Unterstützungsangebote. Wie von Wirtschaftsverbänden lange gefordert, findet sich dort neuerdings auch der BAFA-Fragebogen zum Download und eine Linksammlung mit Informationen zum Ratifizierungsstand der Staaten zu den in der Anlage des LkSG aufgeführten Übereinkommen.

Quelle: VSW

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