Ab dem 23.11.2021 können sächsische Unternehmen Anträge für das KfW-Förderprogramm „Ladestationen für Elektrofahrzeuge“ stellen. Bezuschusst werden der Kauf, Einbau und Anschluss einer neuen Ladestation (bis zu 22 kW) sowie die Kosten für die Energiemanagement-Software zur Stationssteuerung. Nur Ladestationen die ihren Strom aus erneuerbaren Energien beziehen, zum Beispiel über eigen Photovoltaik-Anlage oder entsprechende Verträge mit dem Energieversorger, sind förderberechtigt.
Konditionen:
- Pauschaler Zuschuss von 900 EUR je Ladepunkt. Dabei müssen die Gesamtkosten des ersten Ladepunktes mind. 1.285,71 EUR betragen, sonst ist keine Förderung möglich.
- Eine Ladestation kann über mehrere Ladepunkte verfügen, welche jeweils mit 900 EUR gefördert werden können.
- Bei mehreren Ladepunkten müssen die Kosten je Ladepunkt müssen mindestens 1.285,71 EUR betragen. Ansonsten werden die Gesamtkosten der Ladestation pauschal mit 70% gefördert.
- Eine detaillierte Aufschlüsselung der Förderkonditionen finden Sie auf der KfW-Übersichtseite unter dem Stichwort: Konditionen.
Antragsstellung:
- Anträge können ab dem 23.11.2021 über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.
- Die Ladepunktanzahl muss bei der Antragsstellung festgelegt werden. Eine nachträgliche Änderung ist nur mit einem neuen Antrag möglich.
- Details zur Antragsstellung können Sie im Merkblatt zum Förderprogramm einsehen.
Quelle: VSW