Die BDA hat einen Überblick über die im Jahr 2019 wirksam gewordenen Gesetzesänderungen im Bereich des Arbeitsrechtes sowie über bereits begonnene oder unmittelbar bevorstehende Änderungen im Jahr 2020 erstellt.
Auch wenn der Koalitionsvertrag und die KI-Strategie der Bundesregierung Ankündigungen wie z. B. zu befristeter Arbeit, Arbeitszeit, Arbeitsort oder betriebliche Mitbestimmung enthalten, sind diese aufgrund unklarer zeitlicher Vorgaben nicht aufgenommen.
Quelle: SPA