Es kursieren zur Zeit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von fiktiven Ärzten, welche über Online-Anbieter erworben werden können. Diese AUs werden nach einem "Click-through-Verfahren ohne Arztgespräch erstellt. Besonders häufig treten dabei die Plattformen www.dransay.com und www.au-schein.de in Erscheinung. Ersichtlich ist dies auf den AUs allerdings nicht. Auffallend ist, dass diese AU-Bescheinigungen optisch an den früheren "gelben Schein" erinnern, aber auch bei gesetzlich Versicherten die Angabe "Privatarzt" enthalten und nicht als eAU ausgestellt werden.
Eine solche AU entspricht nicht deutschem Recht, nach dem ein Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist, und kann deshalb auch keinen Entgeltfortzahlungsanspruch eines Arbeitnehmers auslösen.
Folgende für die genannten Webseiten tätige ausstellende mutmaßliche Ärzte mit
verschiedenen (fiktiven) Praxisadressen in ganz Deutschland sind namentlich bekannt:
• Dr. med. Haresh Kumar
• Ahmad Abdullah
• Masroor Umar und
• Hassan Zuberi
Diese sind jedoch den Ärztekammern nicht bekannt und dort auch nicht registriert.
Arbeitgeber sollten deshalb privatärztliche AUs von gesetzlich Versicherten
besonders sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen (auch wenn sie auf einem
vertragsarztähnlichen Formular vorgelegt werden).
Sollten Arbeitgeber Grund zur Annahme eines Missbrauchs, insbesondere im Rahmen
des oben geschilderten Sachverhalts haben, bitten wir um Mitteilung an:
elke.buettner@vwt.de
Die BDA sammelt diese Fälle und geht ihnen nach. Sie ist diesbezüglich auch im
Gespräch mit der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und
dem GKV-Spitzenverband.
Weitere Informationen finden Sie auch bei den Landesärztekammer, welche entsprechende Warnmeldungen herausgebracht haben:
• Ärztekammer Berlin
• Ärztekammer Bremen
• Ärztekammer Hamburg
• Ärztekammer Hessen
• Ärztekammer Niedersachsen
• Ärztekammer Nordrhein
• Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
• Ärztekammer Sachsen
• Ärztekammer Schleswig-Holstein
Quelle: BDA, vwt