Gutachten zu Fragen der Arbeitszeiterfassung

Seit einigen Tagen berichten Medien verstärkt über ein Gutachten im Auftrag des BMAS (Anlage a) zu Fragen des Umsetzungsbedarfs aus der Entscheidung des EuGH in Sachen CCOO vom 14. Mai 2019 (Rs. C-55/18, Rundschreiben SPA-R-2019-034) auf das deutsche Arbeitsrecht.
 
Als Anlage b fügen wir eine kurze zusammenfassende Bewertung des Gutachtens durch die BDA bei.
 
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die CCOO-Entscheidung im deutschen Recht Handlungsbedarf von Regierung und Gesetzgeber auslöst. Die BDA teilt diese Auffassung im Ergebnis nicht.
 
Während die CCOO-Entscheidung in erheblichem Maße auch auf Vergütungsfragen der Arbeitnehmer abstellt, dient das deutsche Arbeitszeitgesetz in ganz überwiegender Weise dem Arbeitsschutz der Arbeitnehmer. Vergütungsrechtliche Regelungen sind nur in wenigen Fällen angesprochen.
 
Aus arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten erscheint uns die Regelung in § 17 Abs. 2 und 4 Arbeitszeitgesetz ausreichend. Sie ermöglicht die Gewährleistung eines angemessenen Arbeitsschutzes in Unternehmen und Betrieben.
 
Quelle:SPA

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