Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) beabsichtigt, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) auf Basis des § 18 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz durch eine Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erneut anzupassen.
Eine FAQ-Papier sowie eine Stellungnahme der BDA finden Sie als Download im Kopf dieses Artikels.
Quelle: SPA