Geplante Änderungen­Corona-Arbeitsschutz­verordnung

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) beabsichtigt, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) auf Basis des § 18 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz durch eine Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erneut anzupassen.

Eine FAQ-Papier sowie eine Stellungnahme der BDA finden Sie als Download im Kopf dieses Artikels.

 

Quelle: SPA

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