Flottenerneuerung

Um die von der Coronakrise stark betroffene Nutzfahrzeugbranche zu unterstützen und die Schadstoffbilanz des Güterkraftverkehrs zu verbessern, hat die Bundesregierung ein Flottenaustauschprogramm für Lkw eingerichtet. Für das Programm wurden im diesjährigen Verkehrshaushalt 1 Mrd. Euro bereitgestellt.

Bei Antragstellung bis spätestens zum 15. April 2021 wird für die Verschrottung eines Lkw mit der Abgasstufe Euro V oder EEV bei gleichzeitiger Anschaffung eines fabrikneuen Lkw der Abgasstufe Euro VI ein Zuschuss von 15.000 Euro gewährt. Die Abwrackprämie für Fahrzeuge der Abgasstufen 0 bis IV beträgt 10.000 Euro. Das Bestandsfahrzeug muss dabei mindestens über die vergangenen 12 Monate – zurück gerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – in Deutschland zugelassen gewesen sein. Darüber hinaus wird ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro (maximal 60% der Anschaffungskosten) für die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie (z.B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile) gewährt.
 
Die Förderrichtlinie, wurde Ende der 1. KW 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Weitere Informationen zum Flottenaustauschprogramm sind auf der entsprechenden Website des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) bereitgestellt: BAG - Nutzfahrzeugflotte (bund.de). Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das BAG-Serviceportal (https://antrag-gbbmvi.bund.de/).

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