Förderprogramme

 

Am 15.07.2022 startete, nach Genehmigung durch die Europäische Kommission, das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien der Bundesregierung.

Antragsberechtigt sind energie- und handelsintensive Unternehmen, die besonders von den Folgen des russischen Angriffskrieges betroffen sind und

Für höhere Zuschüsse gelten schärfere Eingrenzungsregeln bei den förderbaren Branchen und den individuell nachzuweisenden Folgen der Energiepreisentwicklung (siehe Stufe 2 und 3).

Der Zuschuss bezieht sich auf den Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Die Zuschussquote bemisst sich in drei Stufen:

Stufe 1: 30 Prozent der Preisdifferenz und max. 2 Millionen EUR erhalten Unternehmen, die den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mindestens 3 Prozent Energiebeschaffungskosten nachweisen.

Stufe 2: 50 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen EUR erhalten Unternehmen, die die Voraussetzungen der Phase 1 erfüllen und zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen. Nach den Vorgaben des TCF wird für die Berechnung des Betriebsverlustes das Ergebnis von Zinsen, Steuern und Abschreibungen ohne einmalige Wertminderungen (EBITDA) herangezogen. Die Förderung darf nicht 80 Prozent des Betriebsverlustes übersteigen.

Stufe 3: 70 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen EUR erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 des TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), die sämtliche zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.

Die Fördersätze reduzieren sich für Anträge für die Monate Juli bis September um 10 Prozent-Punkte und es kann nur 80 Prozent der verbrauchten Erdgasmenge (vgl. zum Vorjahreszeitraum) bezuschusst werden. Fördervoraussetzung ist außerdem ein Verzicht aller Mitglieder der Geschäftsleitung auf Erhöhung der eigenen Vergütung und auf den variablen Teil ihrer Vergütung für das laufende Geschäftsjahr.

Das Programm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. Die Antragstellung ist ab sofort möglich, welche über das BAFA-Online-Portal erfolgt. Hier können Sie die notwendigen Antragsunterlagen abrufen. Das Antragsverfahren ist in drei Phasen gegliedert:

Phase 1

  • Ausschlussfrist: 31.08.2022
  • Registrierung im Portal, Antrag einreichen, Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 1 vorlegen
  • nach erfolgter Prüfung: Abschlag und Vorschuss 80 Prozent des gesamten Zuschusses

Phase 2

  • Ausschlussfrist: 28.02.2023
  • Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 2 (noch nicht verfügbar) vorlegen
  • nach erfolgter Prüfung: Schlussabrechnung und 100 Prozent Zuschuss

Phase 3

  • Ausschlussfrist: 29.02.2024
  • Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 3 (noch nicht verfügbar) vorlegen
  • Schlussabrechnung und ggfs. Rückforderung

Weitere Informationen finden Sie auf der Übersichtseite des BAFA bzw. im zugehörigen Merkblatt zum Förderprogramm.

Quelle: VSW

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