Diskriminierung in Stellenanzeigen

Das LAG Nürnberg hat mit Urteil vom 27.05.2020 (2 Sa 1/20; Anlage) entschieden, dass eine Stellenanzeige, in der der Arbeitgeber eine "zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team" anbietet, eine Altersdiskriminierung darstellt, für die der nicht eingestellte 61-jährige Bewerber und Kläger eine Entschädigung in Höhe von zwei Brutto-Monatsgehältern verlangen kann.
 
I. Sachverhalt
Im März 2019 veröffentlichte die Beklagte - ein Nahrungsmittelgroßhändler - eine Stellenanzeige, in der sie eine "zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hoch motivierten Team" anbot. Der 61-jährige Kläger bewarb sich auf die Stelle. In Folge seiner erfolglosen Bewerbung fühlte sich der nicht eingestellte Kläger wegen seines Alters diskriminiert und klagte auf Zahlung einer Entschädigung.   
 
II. Entscheidungsgründe
Das LAG Nürnberg hat entschieden, dass eine unmittelbare Altersdiskriminierung im Sinne des § 3 Abs. 1 AGG vorliegt. Dem Kläger stünde ein Entschädigungsanspruch in Höhe von zwei Brutto-Monatsgehältern zu.
 
Nach Ansicht des LAG Nürnberg beschreiben die Begriffe "jung" und "hochmotiviert" durchweg Eigenschaften, die im Allgemeinen eher jüngeren als älteren Menschen zugeschrieben werden. Der Begriff "hochmotiviert" sei zudem vergleichbar mit dem Begriff "dynamisch". Die Formulierung vermittle die Botschaft, dass die Mitglieder des vorhandenen Teams jung und deshalb hochmotiviert seien. Die Angabe in der Stellenanzeige könne daher aus Sicht eines objektiven Empfängers nur so verstanden werden, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer suche, der demgemäß in das Team passe, weil er ebenfalls jung und deshalb hochmotiviert sei.  
 
III. Bewertung
Aus unserer Sicht ist die Formulierung in einer Stellenanzeige, wonach ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter für ein vorhandenes „junges, hochmotiviertes Team“ sucht, nicht eindeutig. "Jung" kann sich in diesem Zusammenhang auf den Zeitpunkt der Zusammensetzung des Teams, genauso wie auf das Lebensalter der Teammitglieder beziehen. Da keines der möglichen Verständnisse überwiegend wahrscheinlich ist, fehlt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Benachteiligung wegen des Lebensalters.
 
Nach unserem Verständnis sind die Begriffe "dynamisch" und "hochmotiviert" im Zusammenhang mit einem jungen Team in einer Stellunganzeige auch nicht austauschbar. Im Gegensatz zum Begriff "dynamisch", der im weitesten Sinne als körperliche Beweglichkeit verstanden werden kann, knüpft der Begriff "hochmotiviert" demgegenüber ausschließlich an die innere Einstellung an, die unabhängig vom Alter beurteilt wird.
 
 
Quelle: SPA

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