Corona-Arbeitsschutzverordnung am 2. Februar außer Kraft getreten

Die Bundesregierung hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung beschlossen - gute zwei Monate früher als geplant.

Die Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes hatten dazu beitragen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Infektionen am Arbeitsplatz besser zu schütze.

An ihre Stelle treten Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums. Arbeitgeber können diese bei Bedarf zum Schutz ihrer Beschäftigten anwenden – auch zum Schutz vor anderen Infektionskrankheiten, etwa der Grippe.

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