Am 22.01.2021 erschien die Arbeitsschutzverordnung im Bundesgesetzblatt. Sie tritt am 27. Januar 2021 in Kraft und behält ihre Gültigkeit bis zum 15. März 2021.
Das BMAS bietet auf seiner Webseite FAQs zur Corona-Arbeitsschutzverordnung an. Diese finden Sie hier: www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html
Wenngleich gegenüber dem ersten Entwurf der Verordnung wesentliche Verbesserungen erzielt werden konnten, ist aus Sicht der spa eine weitere Corona-Verordnung kontraproduktiv. Dies vor allem vor dem Hintergrund des gemeinsamen Appells von Arbeitgeberpräsident Dr. Dulger, dem DGB-Vorsitzenden Hoffmann und dem Bundespräsidenten in der letzten Woche, mit welchem gemeinsam gefordert wurde, Homeoffice, wo überall möglich anzubieten und zu nutzen, um Kontakte zur Pandemiebekämpfung weiter zu begrenzen.
Ferner fand am 22.01.2021 ein von der BDA organisiertes „Corona-Praxisseminar“ statt, dass sich in einer ersten Näherung mit den Problemen der Corona Arbeitsschutzverordnung befasst (Präsentation zum Download im oberen Bereich). Die Regelungen zum Home-Office finden sie dabei auf den Seiten 8 – 10. Das Praxisseminar wird fortgeführt werden.
Quelle: SPA