Ausbildungsprämie für KMU startet

Seit dieser Woche können Anträge für die Azubi-Prämien beim örtlichen Arbeitgeberservice der BA gestellt werden.
 
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (< 250 MA in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29.02.2020). Bei der Bestimmung der Betriebsgröße sind sämtliche Beschäftigte des Unternehmens, dem der Betrieb angehört, und, falls das Unternehmen einem Konzern angehört, die Zahl der Beschäftigten des Konzerns, zu berücksichtigen. Die Berufsausbildung muss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen. Es darf sich um keine Praktika handeln. Zudem darf jedes Ausbildungsverhältnis nur einmal gefördert werden.
 
Zu beachten ist außerdem, dass es sich um eine De-minimis-Förderung handelt.
 
Folgende Förderungen sind möglich:
 
Ausbildungsprämie
  • KMU ist von Krise betroffen (mind. 1 Monat KuA oder -60 Prozent Umsatz Apr & Mai)
  • Ausbildung wird im Vergleich zu den 3 Vorjahren aufrechterhalten oder erhöht
Förderung (nach Probezeit) im Ausbildungsjahr 2020:
  • 2 TEUR pro neu begonnenen Ausbildungsvertrag
  • 3 TEUR je zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag
Vermeidung von Kurzarbeit:
  • Ausbildungsaktivität wird trotz erheblichem Arbeitsausfall (≥ 50 Prozent) fortgesetzt
  • Förderung: 75 Prozent Zuschuss zur Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat bis zum 31.12.2020
Übernahmeprämie:
  • KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen
  • Förderung: 3 TEUR je übernommenen Auszubildenden bis 31.12.2020
Zudem ist noch die Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung in Vorbereitung.
 
 
Quelle: VSW

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