Das LAG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 02.07.2024 (19 Sa 1150/23) entschieden, dass wenn bei einem befristeten Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart ist, diese in einem (angemessenen) Verhältnis zur Dauer der Befristung und Art der Tätigkeit stehen muss.
I. Sachverhalt
Die Parteien haben einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag geschlossen und eine viermonatige Probezeit vereinbart. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis innerhalb der vereinbarten Probezeit mit der vereinbarten Frist von zwei Wochen.
II. Gründe
Nach Ansicht des LAG Berlin-Brandenburg war die vereinbarte Probezeit zu lang - das Gericht sieht ein Quorum von 25 % als Regelfall jedenfalls bei einer einjährigen Befristung als angemessen an (im vorliegenden Fall: eine Probezeit von drei Monaten).
Dem Arbeitgeber war es - so zumindest die Ansicht des LAG Berlin-Brandenburg - auch nicht gelungen, darzulegen, warum bei einer Befristungsdauer von einem Jahr das im Arbeitsvertrag geregelte höhere Verhältnis von Befristungs- und Probezeitdauer in einem Umfang eines Drittels insb. aufgrund der Art der Tätigkeit ein angemessenes Verhältnis darstellen würde.
III. Bewertung
Gerade bei befristeten Arbeitsverhältnissen mit einer Dauer von bis zu einem Jahr sollten Arbeitgeber bei der Bestimmung der Probezeit maßvoll vorgehen. Möchte der Arbeitgeber Rechtsrisiken minimieren, sollte die Probezeit nicht länger als 25% der vereinbarten Dauer der Befristung betragen.
Da in der Praxis Probezeitkündigungen jedoch eher selten angegriffen werden, können Arbeitgeber hier aber durchaus auch höher ansetzen - das Risiko durch die Zahlung einer Vergütung für die verlängerte (gesetzliche) Grundkündigungsfrist dürfte grundsätzlich überschaubar sein.
Aber die Kündigung sollte nicht nur mit der vereinbarten Frist, sondern immer vorsorglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt (für den Fall der Unwirksamkeit der Probezeit und der damit verbundenen verkürzten Kündigungsfrist) erfolgen - ansonsten könnte die Kündigung als unbestimmt und damit als in Gänze unwirksam qualifiziert werden.
Quelle: SPA Steine und Erden