Abrechnung von Kurzarbeit

Im Rahmen der Abschlussprüfung nach Kurzarbeit sind von den Betrieben diverse – teilweise umfangreiche – Unterlagen einzureichen. In der Ergänzung der bereits bestehenden Kanäle stellt die Bundesagentur mit dem eService „Dokumente für Abschlussprüfungen übermitteln“ einen neuen digitalen Kanal zur Verfügung.

Darüber können Unternehmen über ihren registrierten Zugang bzw. ihr Nutzerkonto bei der Bundesagentur einfach und sicher alle notwendigen Unterlagen für die Abschlussprüfung im Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld / ergänzende Leistungen und Transfer-Kurzarbeitergeld übermitteln.

Über das Nutzerkonto bei der Bundesagentur können Unternehmen finanzielle Fördermittel zum Beispiel für Kurzarbeit und Weiterbildungen beantragen, Stellenanzeigen und Ausbildungsplatzangebote einstellen, Dokumente für die Beschäftigung von Menschen aus dem Ausland hochladen und viele mehr.

 

Zum Einstieg in die eServices der Bundesagentur nutzen Sie diesen Link


Weitere Informationen zur Abschlussprüfung nach Kurzarbeit oder den Kurzarbeitergeldformen hat die Bundesagentur für Arbeit außerdem unter den folgenden Links gesammelt:

Informationen zur Abschlussprüfung nach Kurzarbeit

Informationen zum Saison-Kurzarbeitergeld

Informationen zum Transferkurzarbeitergeld

 

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