Mit der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung (bKV) erhöhen Sie die Motivation Ihrer Mitarbeiter und binden sie langfristig an Ihr Unternehmen.
Trotz ernsthafter Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit in der Kündigungsfrist ist die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wichtigstes Beweismittel.
Wiedereinführung der Sonderregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen (Befristet bis 30.11.2022).