Trotz ernsthafter Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit in der Kündigungsfrist ist die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wichtigstes Beweismittel.
Wiedereinführung der Sonderregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen (Befristet bis 30.11.2022).