In der gegenwärtigen Ausnahmesituation finden Sie in unserem Corona Service-Center gebündelt und fortlaufend aktualisiert Informationen und Hilfestellungen.
Es berücksichtigt auch die Klarstellung Bundesagentur für Arbeit zu Erholungsurlaub und Kurzarbeit, sowie eine Präzisierung zum Thema "Entschädigungsanspruch aus § 56 IfSG"